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Viele Jahre profitierten nur Eigenheim-Bewohnerinnen und Bewohner vom Boom der Solarenergie auf Gebäuden. Mit dem Instrument des Mieterstroms – auch Nachbarschaftsstrom genannt – können nun auch Vermieter und Mieter die Vorteile der Eigenstromerzeugung mit Photovoltaikanlagen nutzen.
In dieser Einführung haben wir wichtige Informationen, Fragen und Antworten für den Einstieg in das Thema Mieterstrom zusammengestellt.
Mit Mieterstrom können Vermieter oder ihre Contracting-Partner Ökostrom direkt am Gebäude erzeugen, ohne Netzentgelte an ihre Mieter verkaufen und damit Einnahmen erzielen. Der Staat fördert ausgewählte Mieterstrommodelle mit dem Mieterstromzuschlag.
Dabei handelt es sich um eine staatliche Förderung, die die Wirtschaftlichkeit des Modells durch einen Zuschlag auf den lokal erzeugten und verbrauchten Strom verbessert. Dies senkt die Energiekosten für Mieter und erhöht die Attraktivität von Mieterstrom.
Bei Mieterstrommodellen fließt der Strom zunächst in das Gebäude, wo er über Zähler erfasst und den einzelnen Mietern zugeordnet wird.
Hauptzähler erfassen den Gesamtstromverbrauch, Unterzähler messen den individuellen Verbrauch der Mieter. Überschüssiger Strom, der nicht unmittelbar im Gebäude verbraucht wird, wird in das öffentliche Netz eingespeist und vergütet.
Mieterstrom bietet den Hausbewohnern gleich mehrere Vorteile: Sie profitieren von günstigeren Strompreisen, da keine Netzentgelte und Umlagen anfallen. Zudem stammt der Strom aus umweltfreundlichen Quellen wie Photovoltaikanlagen - das reduziert den CO₂-Ausstoß.
Für die Mieter bedeutet das nicht nur eine finanzielle Entlastung, sondern sie beteiligen sich auch direkt an der Energiewende. Damit leistet Mieterstrom einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag.
Die Versorgungssicherheit der Mieter bleibt gewährleistet, da bei Bedarf Strom aus dem öffentlichen Netz fließt. Mieterstrom steigert damit Wohnqualität und Nachhaltigkeit gleichermaßen.
Mieterstrommodelle steigern die Mieterbindung, schaffen ein nachhaltiges Image und tragen aktiv zur Energiewende bei. Damit leisten sie zusätzlich zu den wirtschaftlichen Vorteilen einen wichtigen sozialen Beitrag.
Der Immobilienwert steigt durch die zeitgemäße Versorgung der Mieter mit Strom und ihre höhere Unabhängigkeit von Strompreisschwankungen.
Darüber hinaus können Vermieter auch unmittelbar finanziell profitieren: Je nach Modell von
Mieterstrom bietet Projektentwicklern verschiedene Vorteile:
Die Wahl des Mieterstrommodells hat wesentliche Auswirkungen auf die Organisation, die Pflichten und die finanzielle Beteiligung von Vermieter und Mieter:
Im Eigenvertriebsmodell betreibt und finanziert das Wohnungsunternehmen die Stromerzeugungsanlagen selbst und wird damit zum Stromversorger. Es muss auch den Reststrom liefern, der nicht durch die eigene Solaranlage erzeugt werden kann. Dazu schließt das Unternehmen einen Vertrag mit einem externen Energieversorger ab.
Bei diesem Modell entsteht ein Mehraufwand, da das Wohnungsunternehmen durch das Auftreten als Stromversorger die gesetzlichen Pflichten trägt. Gleichzeitig profitiert es direkt vom Mieterstrom und kann seine Mieter an den Einnahmen beteiligen - das stärkt die Bindung an das Unternehmen. Der Aufwand des Vermieters wird durch den Mieterstromzuschlag vergütet.
Das Contracting-Modell ist das am weitesten verbreitete Mieterstrommodell. Dabei übernimmt ein Dienstleister (Contractor) die Finanzierung, den Bau (Installation) und den Betrieb der Photovoltaikanlagen, die Lieferung des Stroms an die Mieter sowie die gesamte Administration und die rechtlichen Verpflichtungen.
Für das Wohnungsunternehmen bedeutet dies, dass es nicht als Stromversorger auftritt und zudem ein sehr geringes wirtschaftliches Risiko trägt. Allerdings hat es auch keinen Einfluss auf die Strompreise. Die Einnahmen des Wohnungsunternehmens werden im Contractingmodell über eine Gewinnbeteiligung oder eine Dachpacht erzielt. Auch hier wird der Mieterstromzuschlag gewährt.
Das Tochterunternehmenmodell kann als eine Variante des Contracting-Modells angesehen werden, allerdings mit mehr Einfluss für den Vermieter. Hier gründet das Wohnungsunternehmen eine Tochtergesellschaft, die als Energieversorger auftritt und den Mieterstrom direkt an die Mieter liefert. Das Wohnungsunternehmen bleibt formal Vermieter, gestaltet aber das Mieterstromprojekt maßgeblich mit und profitiert davon.
Der Mieter schließt in diesem Fall zwei Verträge ab: einen Mietvertrag und einen Stromliefervertrag (Mieterstromvertrag) mit dem Tochterunternehmen. Durch die Auslagerung in die Tochtergesellschaft kann das energiewirtschaftliche Know-how zentral gebündelt und das unternehmerische Risiko reduziert werden.
Beim Energiegenossenschaftsmodell gründen Mieter und ggf. Dritte eine Energiegenossenschaft, die die Stromerzeugung übernimmt. Dieses Modell bietet den Mietern ein Höchstmaß an Mitbestimmung und Kontrolle über die Stromerzeugung. Allerdings tragen die Mieter mit ihren Einlagen das wirtschaftliche Risiko.
Für die Finanzierung kann ein externer Contractor beauftragt werden, die Genossenschaft übernimmt jedoch alle Aufgaben eines Stromversorgers. Ein wesentlicher Vorteil ist die Flexibilität, innovative Lösungen zu entwickeln. Allerdings entfällt hier der Mieterstromzuschlag.
Mieterstrom wird in Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien durch ein smartes Messsystem mit Haupt- und Unterzählern erfasst. Der Hauptzähler misst den gesamten Stromverbrauch des Gebäudes, während Unterzähler den Verbrauch einzelner Mieter aufzeichnen. Ebenfalls gemessen wird die Stromproduktion. Fehlende Strommengen werden aus dem Netz bezogen, also von einem Stromversorger beschafft.
Sind bereits Zählerschränke vorhanden, vereinfacht ein virtueller Summenzähler das Modell. Dabei werden die Kundenzähler rechnerisch zusammengefasst. Bei Neubauten kann eine doppelte Sammelschiene eingeplant werden, über die die Stromzähler der Mieter physisch gebündelt werden.
Die Abrechnung erfolgt über den Vermieter oder einen externen Dienstleister, der den Eigenverbrauch und die Netzstrombezüge verwaltet. Rechtlich müssen Vorgaben wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die Strompreisverordnung beachtet werden, um den Strom korrekt abzurechnen.
Der Mieterstromzuschlag ist eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Er wird an Vermieter gezahlt, die Strom aus dezentralen Erzeugungsanlagen direkt an ihre Mieter liefern. Das können zum Beispiel Photovoltaikanlagen oder auch Blockheizkraftwerke (BHKW) sein, die in unmittelbarer Nähe des Gebäudes betrieben werden.
Der Zuschlag wird zusätzlich zur Einspeisevergütung gewährt, wenn der erzeugte Strom direkt vor Ort verbraucht wird, ohne das öffentliche Netz zu nutzen.
Der Zuschlag wird nicht für alle Arten von Mieterstrommodellen gewährt - im Energiegenossenschaftsmodell entfällt er.
Sektorkopplung im Kontext von Mieterstrom bedeutet die Integration von Strom, Mobilität und Wärme (bzw. Kälte) in einem Gebäude, um Strom effizienter zu nutzen. Zusätzlich können Batteriespeicher eingesetzt werden, um überschüssigen Strom zu speichern und bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.
Durch diese Verknüpfung kann der Energiebedarf eines Gebäudes mit vor Ort erzeugter erneuerbarer Energie gedeckt werden. Das senkt die Energiekosten für die Mieter und reduziert den CO₂-Ausstoß.
Technisch realisiert wird die Sektorenkopplung durch intelligente Messsysteme, die den Stromverbrauch von Wärmepumpen und Ladesäulen getrennt erfassen. Die Abrechnung erfolgt über separate Zähler.
Mieterstrom wird durch Netzstrom ergänzt, wenn der vor Ort erzeugte Strom, etwa aus Photovoltaikanlagen, nicht ausreicht. Ziel ist dabei, die Mieter jederzeit kontinuierlich zu versorgen.
Intelligente Zähler messen sowohl den lokal erzeugten als auch den aus dem öffentlichen Netz bezogenen Strom.
Eine Software prüft, welcher Anteil des Verbrauchs aus eigener Erzeugung stammt und welcher extern zugekauft wurde. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der gemessenen Mengen, wobei Netzstrom zu marktüblichen Konditionen über einen Energieversorger bezogen wird.
Das EEG 2023 bringt wichtige Änderungen für Mieterstromprojekte mit sich. Die Förderbedingungen wurden insbesondere durch die Erhöhung des Mieterstromzuschlags angepasst, um die Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen zu verbessern. Damit können Vermieter für lokal erzeugten und vor Ort verbrauchten Strom höhere Zuschüsse erhalten. Neu sind auch vereinfachte Regelungen für kleinere Photovoltaikanlagen, die den Einstieg in Mieterstromprojekte attraktiver machen.
Darüber hinaus wurden die Anforderungen an die Abrechnung und den Netzanschluss optimiert. Dies erleichtert den technischen Betrieb und reduziert bürokratische Hürden.
Die Lynus Mieterstrompakete umfassen alle Funktionen und die Hardware, die für den Aufbau, den Betrieb und die Abrechnung von Mieterstrommodellen notwendig ist.
Jedes Paket beinhaltet eine Kombination aus Photovoltaikanlage, Batteriespeicher, Energiemanagement und Abrechnungsdienstleistungen. Die umfangreicheren Pakete bieten zusätzlich Finanzierungs- und Betriebsdienstleistungen an.
Lynus Mieterstrom-Contracting ist die Full-Service-Lösung für Investoren, Eigentümer, Projektentwickler und Verwalter.